ATSV Stockelsdorf von 1894 e.V.
Sport - Gemeinschaft - Spaß
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Bäckergang 6 0451 - 499 29 15
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Beitragsübersicht

td rowspan="1">11,00 €

Stand 08/2021ATSV 
Monatsbeitrag
ATSV JahresbeitragTennis 
Saisonbeitrag
ATSV Jahresbeitrag
Mitglieder ab 18 Jahre inkl. Rentner16,00 €192,00 €30,00 €222,00 €
Ehepaare32,00 €384,00 €60,00 €444,00 €
Ehepaare
mit Kindern bis 18 Jahre

38,00 €

456,00 €

60,00 €

516,00 €
Ein Elternteil
mit Kindern bis 18 Jahren
27,00 €324,00 €35,00 €359,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre11,00 €132,00 €20,00 €152,00 €
zusätzliche Kinder bis 18 Jahre einer Familie jeweils (aber max. 2)



 5,50 €



  66,00 €



20,00 €



 86,00 €

Auszubildene*, Schüler*, Studenten* über 18 Jahre16,00 €192,00 €20,00 €212,00 €
Arbeitslose*, Schwerbehinderte*
12,00 €

144,00 €

20,00 €

164,00 €
Passive Mitglieder  8,00 €  96,00 €  96,00 €

*Der Nachweis ist jährlich zu erbringen.

 Arbeitsdienstregelung der Tennisabteilung:

  1. Diese gilt für alle Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahren.
  2. Stichtag für das jeweilige Jahr ist der 01.01. eines Jahres, d.h., wer vor dem 01.01. 65 Jahre alt geworden ist bzw. nach dem 01.01. 16 Jahre alt wird, der muss keinen Arbeitsdienst leisten.
  3. 16 bis 65-Jährige müssen mind. 4 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr absolvieren oder als Ausgleich 40 € bezahlen (10 € pro nichtgeleistete Stunde).
  4. Eine Übertragung der abzuleistenden Arbeitsdienststunden ist auf Familienangehörige, welche gemeinsam mit dem Mitglied in einem Haushalt leben, ab einem Alter von 16 Jahren möglich.
  5. Der Ausgleich für nicht abgeleistete Arbeitsstunden wird im 4. Quartal per Lastschrift eingezogen.
  6. Die jährlichen Arbeitsdienste werden rechtzeitig mit Bekanntgabe des Termins der Jahreshauptversammlung von Abteilungsleitung bekanntgegeben. Es werden ca. 4 feste Arbeitsdienste pro Jahr angeboten. Hierzu zählen neben Platzauf- und abbau auch Alternativdienste, wie z.B. Pflege der Grünanlagen und Instandhaltungsarbeiten von Ausstattungen und Gebäuden.
  7. Die Teilnahme am Arbeitsdienst wird über eine ausliegende Liste dokumentiert. Jedes Mitglied hat sich vor Beginn und nach Beendigung des Arbeitsdienstes ordnungsgemäß in diese Liste einzutragen. Die eingetragenen Zeiten müssen von einem Mitglied der Abteilungsleitung gegengezeichnet werden. Die in dem jeweiligen Jahr unterschriftsberechtigten Mitglieder der Abteilungsleitung werden auf der ausliegenden Liste ausgewiesen.